Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 28.2.2025

 

1. Vertragspartner*innen
Stiftung Landguet Ried (Vermieterin)
und
Veranstalter*in (Mieter*in) und Veranstaltungsteilnehmer*innen

2. Preise
Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) inkl. aktuell gültigem MwSt-Satz.

Siehe auf unserer Webseite unter «Preise & Vermietungsangebot»

Bitte beachte, dass alle genannten Preise für das aktuell laufende Geschäftsjahr gelten. Bei Preisänderungen werden Übernachtungs- und Tagesgäste via E-Mail informiert. Die neuen Preise treten erst nach einer Umsetzungsfrist von 3 Monaten in Kraft. Danach werden die am Veranstaltungstermin geltenden Preise angewendet.

3. Check-In
9 – 12 Uhr und 15 – 18 Uhr, gilt auch für Tagesgäste (später Anreisende wenden sich an die Veranstalter*innen)
Zimmerbezug        ab 17 Uhr
Zimmer räumen     bis 10 Uhr am Abreisetag 

4. Buchung durch Veranstalter*innen
Die Buchung einer Veranstaltung erfolgt schriftlich durch die Rücksendung des von der Veranstalter*in unterschriebenen Angebots oder Vertrags an die Stiftung Landguet Ried, Hilfligweg 10, 3172 Niederwangen, entweder elektronisch oder per Post. Mit der Unterschrift werden die AGBs akzeptiert und die Buchung wird verbindlich. Das Landguet Ried reserviert die Seminarräume, das Equipment und optional ein Zimmerkontingent für die Gruppe.

Es gibt zwei Buchungsmodelle:

4.1 Buchungsmodell «Gruppenbuchung»
Bei diesem Modell begleicht die Veranstalter*in sämtliche Kosten der vereinbarten Leistungen und ist selbst für die Anmeldung der Teilnehmer*innen verantwortlich. Die Veranstalter*in bucht ein fixes Zimmerkontingent und/oder die Tagespauschale, welches im Angebot / Vertrag aufgelistet ist. Änderungen dieses Kontingents sind nur in Absprache mit der Vermieterin möglich. Eine Liste dieser Zimmer und Betten wird der Veranstalter*in zur Verfügung gestellt. Die Veranstalter*in vervollständigt die Liste mit den Daten der Teilnehmer*innen und sendet die Liste bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn an die Vermieterin zurück.

4.2 Buchungsmodell «Gästebuchung»
In diesem Modell reserviert die Veranstalter*in die Seminarräume, Unterkunft und Mahlzeiten für die Kursleitung und definiert die Rahmenbedingungen für die Gruppe, während die Teilnehmer*innen ihre Zimmer und Mahlzeiten individuell über ein vom Landguet Ried bereitgestelltes Online-Buchungsformular buchen und bezahlen. Die Vermieterin reserviert für die Gruppe ein flexibles Zimmerkontingent, das aus verschiedenen Zimmerkategorien besteht. Diese Kategorien werden im Angebot oder Vertrag aufgelistet und können sich je nach Buchungsverhalten der Teilnehmer*innen verändern.

4.2.1
Das vorreservierte Zimmerkontingent bleibt bis 21 Tage vor der Veranstaltung für die Gruppe der Veranstalter*in verfügbar. Danach werden nicht reservierte Zimmer freigegeben und anderen Gruppen zur Buchung angeboten. Die Veranstalter*in wird gebeten, diese Regelung den Veranstaltungsteilnehmer*innen mitzuteilen und sie dazu anzuhalten, ihre Zimmer und Mahlzeiten frühstmöglich vor Veranstaltungsbeginn zu reservieren.

4.2.2
Die Veranstaltungsteilnehmer*innen buchen ihre Unterkunft und Mahlzeiten individuell und direkt bei der Vermieterin. Das Team der Rezeption des Landguet Ried wird die Zimmerreservierung basierend auf den Wünschen der Teilnehmer*innen bestmöglich zuweisen und innerhalb 48 Stunden schriftlich bestätigen. Die Teilnehmer*innen gehen dabei einen persönlichen Vertrag mit der Vermieterin ein. Die Vermieterin empfiehlt den Teilnehmer*innen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen. Bei einer Stornierung können je nach Zeitpunkt unterschiedlich hohe Kosten entstehen.

Doppel- und Mehrbettzimmer können – je nach Verfügbarkeit – auch als Einzelzimmer genutzt werden. In diesem Fall wird ein Zuschlag von CHF 50.– pro Nacht/Person auf den Preis eines Doppelzimmers der entsprechenden Kategorie erhoben.

5. Mindestgruppengrösse
Die Mindestgruppengrösse pro Veranstaltung beträgt 16 zahlende Übernachtungsgäste. Veranstaltungen mit einer kleineren Gruppengrösse sind auf Anfrage möglich. Es gelten besondere Bedingungen.

6. Mindestdauer Veranstaltungen
Für Veranstaltungen an den Wochenenden 2 Tage und 2 Nächte. Unter der Woche gilt keine Mindestdauer für Veranstaltungen.

7. Pauschalangebote
Veranstaltungen beinhalten Unterkunft und drei Mahlzeiten pro Tag als Pauschalangebot. Für Mahlzeiten, die aufgrund verspäteter Ankunft oder verfrühter Abreise nicht eingenommen werden können, wie für gebuchte Unterkünfte, die nicht genutzt werden, macht die Stiftung Landguet Ried keine Abzüge auf den Gesamtbetrag geltend.

Es ist nicht gestattet, Essen oder Getränke für eigene Mahlzeiten mitzubringen.

8. Tagespauschale
Unsere Richtlinien für Retreat- und Seminarhäuser sehen vor, dass die Veranstaltungsteilnehmer*­innen übernachten müssen. Unter besonderen Umständen und nur in Absprache mit der Vermieterin, kann vereinbart werden, unsere Infrastruktur als Tagesgast zu nutzen. In diesem Fall wird eine Tagespauschale erhoben.

9. Seminarpauschale
Je nach Vereinbarung mit der Veranstalter*in wird den Teilnehmer*innen eine Seminarpauschale persönlich in Rechnung gestellt. Diese Pauschale deckt die Nutzung der Seminarräume, den Energieverbrauch und die Materialkosten (z.B. Decken, Meditationskissen, Sitzkissen, Yogamatten) ab.

10. Nutzungszeiten der Seminarräume
Die Seminarräume stehen für Veranstaltungen, die am Abend beginnen, frühestens ab 18:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Für Veranstaltungen, die am Vormittag beginnen, können die Seminarräume frühestens ab 08:00 Uhr des ersten Veranstaltungstages genutzt werden. Die Nutzung der Seminarräume am Abreisetag endet spätestens um 16:00 Uhr. Sollten diese Zeiten abweichen, bitten wir um vorherige schriftliche Anfrage.

11. Aussenanlage und Wald
Die Nutzung des Aussenbereichs und des Waldes ist in der Miete des Seminarraumes enthalten, sofern ein Teil des Aussenbereichs oder Wald nicht exklusiv von einer anderen Gruppe reserviert wurde.

Aktivitäten im Aussenbereich werden mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin mit der Vermieterin abgestimmt. Parallelgruppen können so spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung informiert werden, um mögliche Störungen zu vermeiden.

11.1 Feuerstelle
Veranstalter*innen, die Feuerrituale auf dem Gelände des Landguet Ried durchführen, übernehmen die Verantwortung für die sichere Handhabung der Feuerstelle. Für eventuelle Schäden, die im Brandfall entstehen können, haftet die Veranstalter*in.

Jedes Feuer muss bei der Feuerwehrzentrale der Feuerwehr Bern angemeldet werden. Die Veranstalter*innen folgen dabei dem folgenden Protokoll:

  • Wann beginnt das Feuer? Ungefähre Dauer des Feuers.

  • Eine Stunde vor Beginn des Feuers muss die Veranstalter*in die folgende Telefonnummer anrufen und die Anfangs- und Endzeit mitteilen: Telefonnummer: 031 342 88 31 (24h erreichbar).

Die Veranstalter*innen handeln dabei verantwortungsbewusst und im eigenen Ermessen. 

11.2 Jagdzeiten im Kanton Bern
Bei allen Aktivitäten im Wald sind die Jagdzeiten des Kantons Bern zu berücksichtigen. Die Veranstalter*in ist dafür verantwortlich, sich selbständig über die relevanten Informationen des Kantons Bern zu informieren und deren Empfehlungen zu befolgen. 

12. Besondere Nutzung
Ein Anspruch auf ausschliessliche Nutzung der allgemeinen Räume und Flächen besteht nicht. Sollen bestimmte Bereiche wie Wiesen, Feuerstellen oder Gemeinschaftsräume exklusiv für die Veranstaltung genutzt werden, kann dies nach Absprache mit der Vermieterin je nach Verfügbarkeit ermöglicht werden.

13. Seminarmanagement
Um eine optimale Vorbereitung der Veranstaltung sicherzustellen, wird die Vermieterin spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit der Veranstalter*in Kontakt aufnehmen. Dabei werden die Raumeinrichtung und die technische Ausstattung bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abgestimmt. Die Veranstalter*in erhält von der Vermieterin ein «Function-Sheet», das als Ablaufplan dient und alle relevanten Details zu Materialien, Zeitplanung und besonderen Anforderungen enthält. Nach Rücksprache wird dieses Dokument entsprechend angepasst und von der Veranstalter*in schriftlich bestätigt.

13.1
Bei kurzfristigen Änderungen an der Raumeinrichtung oder der Ausstattung wird ab 36 Stunden vor Veranstaltungsbeginn für die erste Stunde eine Aufwandspauschale von CHF 100, für jede weitere angefangene Stunde CHF 50 berechnet.

13.2
Falls während er Veranstaltung mit Farben, Knetmasse, Ton, Wachs, Ölen, Salben oder dergleichen gearbeitet wird, sorgt die Veranstalter*in dafür, dass der Boden und die Inneneinrichtung sachgerecht abgedeckt werden. Die Veranstalter*in weist die Teilnehmer*innen vorab darauf hin, dass sie eigene Schutzlaken für Matten, Matratzen etc. (Grösse: 90 cm × 200 cm) und Bezüge für die Meditationskissen mitbringen sollen. Flecken lassen sich nachträglich nur schwer entfernen. Für Schäden und darausfolgenden Kosten, die durch unsachgemässe Benutzung oder Fehlanleitungen durch die Teilnehmer*innen entstehen, haftet die Veranstalter*in.

14. Mitgebrachte Dekorationen und Ausstattungsgegenstände
Mitgebrachte Dekorationen und Ausstattungen können in Absprache mit der Vermieterin unter Beachtung der feuerpolizeilichen Auflagen verwendet werden. Alle mitgebrachten Materialien müssen nach der Veranstaltung sofort abgebaut und abtransportiert werden.

14.1
Die Ausstattung im Seminarraum muss von der Veranstalter*in in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Sollte ein nachträglicher Mehraufwand für die Instandstellung des Seminarraums nötig sein, wird dieser mit CHF 50 pro angefangene Arbeitsstunde verrechnet.

14.2
Für Material, das von der Veranstalter*in in den Räumlichkeiten der Vermieterin gelagert wird, kann bei Diebstahl keine Haftung übernommen werden.

15. Fundsachen
Liegengebliebene Gegenstände werden nur gegen Vorauszahlung des Portos zugesandt. Nach 30 Tagen gehen die Fundsachen in das Eigentum des Landguet Ried über und werden entsorgt oder verwertet.

16. Hausordnung
Die Veranstalter*in verpflichtet sich, die Hausordnung, die Teil des Vertrages ist, zu beachten und den Teilnehmer*innen mitzuteilen.

  • In allen Zimmern und Räumen gilt ein striktes Rauch- und Feuerwerksverbot – dazu zählen auch feuerwerksähnliche Gegenstände wie z.B. bengalische Kerzen und/oder Rauchwerk .

  • Elektronische Geräte sind mit Rücksicht auf die anderen Gäste zu benutzen.

  • Aus Rücksicht auf die anderen Gäste bitten wir, die Nachtruhe im gesamten Landguet Ried und rund um das Seminarhaus von 22:00 bis 06:30 Uhr einzuhalten.

  • Aus hygienischen, allergischen und sicherheitstechnischen Gründen ist das Mitbringen von Haustieren nicht gestattet. Mit Ausnahme von Assistenztiere, wie z.B. Blindenhunde.

17. Essenszeiten   
Die Mahlzeiten werden im Landguet Ried, wenn nicht anders vereinbart, zu den folgenden Zeiten eingenommen:

  • Frühstück: 07:30 – 09:00 Uhr

  • Mittagessen: 12:00 – 14:00 Uhr

  • Abendessen: 18:00 – 20:00 Uhr

Da das Landguet Ried oft mehrere Gruppen gleichzeitig bewirtet, werden die Essenszeiten, in Absprache mit der Veranstalter*in, frühzeitig festgelegt. Kurzfristige Änderungen von ±15 Minuten sind möglich. Jede Mahlzeit dauert zwischen 45 und 60 Minuten.

Aus organisatorischen Gründen sind wir darauf angewiesen, dass die vereinbarten Essenszeiten eingehalten werden. Änderungen können nur bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn berücksichtigt werden.

18. Reservations- und Zahlungsbedingungen
Die Reservation wird für beide Vertragspartner*innen verbindlich, sobald der Vertrag von der Veranstalter*in unterzeichnet ist. Zusätzlich zum Vertrag, wird die Überweisung eines Garantiebetrages, unter Angabe der Reservationsnummer aus dem Vertrag/Angebot, auf dem Konto der Stiftung Landguet Ried fällig. Der Garantiebetrag wird in der Regel auf der Grundlage der Gruppengrösse wie folgt festgelegt:

0 – 16      CHF  500.–
17 – 24    CHF 1 000.–
25 – 49    CHF 2 000.–
50 – 69    CHF 3 000.–
70 und mehr CHF 5 000.–

Nach Durchführung der Veranstaltung und nach Begleichung aller Kosten wird ein allfälliger Restbetrag zurückerstattet oder in Rechnung gestellt.

19. Zahlungensmodalitäten

  • Bargeld in CHF

  • Inlandzahlung

  • Auslandzahlung

  • EU-Transfer

  • SEPA-Transfer

  • Debit- und Kreditkarten, exklusive American Express

Alle Zahlungen (auch Auslandzahlungen) sind in Schweizer Franken (CHF) fällig. Anfallende Gebühren gehen zu Lasten des Überweisenden. Im Betreff der Überweisung ist die Reservationsnummer zu nennen, auf die sich die Zahlung bezieht.

Der Gesamtbetrag der Reservation von Übernachtungs- und Tagesgästen ist spätestens am Anreisetag vollumfänglich zu begleichen.

20. Stornierungsbestimmungen für Veranstalter*innen                 
Im Falle einer Stornierung der gebuchten Veranstaltung durch die Veranstalter*in erwartet das Landguet Ried eine schriftliche Mitteilung. Je nach Zeitpunkt der Stornierung fallen folgende Kosten an:

Bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn:              CHF 200.– Bearbeitungsgebühr
179 bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn:        10% der gebuchten Leistung
89 bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn:          30% der gebuchten Leistung
30 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn:           60% der gebuchten Leistung
7 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn:           80% der gebuchten Leistung

Im Falle des Modells «Gästebuchung» werden die Stornierungskosten auf Basis des Preises für ein Doppelzimmer Standard mit Etagendusche berechnet: Gruppengrösse x Anzahl Übernachtungen mit Vollpension + Miete für Seminarraum(e) und ggf. Mietmaterial von Drittanbietern.

Beim Modell «Gruppenreservierung» wird die tatsächliche Zimmerkategorie als Berechnungsgrundlage verwendet.

Falls die reservierten Zimmer anderweitig vergeben werden können, reduzieren sich die Stornierungskosten entsprechend.

21. Reduzierung der Gruppengrösse 
Die im Vertrag festgelegte Gruppengrösse ist verbindlich. Bei einer Reduzierung der Gruppengrösse um mehr als 10 % oder bei gänzlichem Ausfall der Veranstaltung, treten die unter Punkt 20. aufgeführten Stornierungsbedingungen in Kraft.

Falls die Gruppengrösse von der vereinbarten Grösse im Vertrag/Angebot abweicht, behält sich die Vermieterin vor, einen der Gruppengrösse angemessenen Seminarraum zuzuteilen.

22. Vertragsrücktritt der Vermieterin (Stiftung Landguet Ried)
Die Vermieterin kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch unverzügliche schriftliche Erklärung, vom Vertrag zurücktreten. Sachlich gerechtfertigte Gründe sind insbesondere:

  • Nichtleistung der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb der von der Vermieterin gesetzten Frist

  • höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

  • Verdacht, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den Betrieb oder das Ansehen des Landguet Ried beeinträchtigen könnte

  • Zahlungsunfähigkeit der Veranstalter*in oder der Teilnehmer*innen

  • gesetzeswidriger Zweck des Aufenthaltes

  • Im Falle eines Rücktritts durch die Vermieterin aus den obengenannten Gründen hat die Veranstalter*in keinen Anspruch auf Schadenersatz.

23. Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen der Stiftung Landguet Ried
Für von der Stiftung Landguet Ried organisierte Veranstaltungen, gibt es eine festgelegte Mindest- und Höchstteilnehmerzahl. Wenn sich zu wenige Teilnehmer*innen anmelden, eine Dozent*in erkrankt oder andere unvorhersehbare Umstände eintreten, behält sich die Stiftung Landguet Ried vor, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben.

23.1
Das Landguet Ried wird Ersatztermine mit gleichwertigem Angebot anbieten, weitere Ansprüche gegenüber dem Landguet Ried können nicht geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Veranstaltungsgebühren werden im Falle einer Absage in voller Höhe zurückerstattet.

23.2
Im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung hat die angemeldete Person das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Rücktritt kostenfrei und die bezahlte Veranstaltungsgebühr wird zurückerstattet. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Nach Ablauf der 10 Tage gelten die normalen Stornierungsgebühren für Veranstaltungen (siehe Ziffer 24. und 25.) des Landguet Ried.

24. Stornierungsgebühren für Übernachtungs- und Tagesgäste                     
Bis zu 8 Tage vor Ankunft      CHF 50.– Bearbeitungssgebühr pro Veranstaltung
ab 7 Tage vor Ankunft            50% der gebuchten Leistung pro Veranstaltung
ab 2 Tage vor Ankunft            100% der gebuchten Leistung pro Veranstaltung

Für Übernachtungs- und Tagesgäste gilt eine Stornogebühr von mind. CHF 50.– pro Veranstaltung / Person. Umbuchungen werden nach Aufwand verrechnet, max. CHF 50.–.

Die Kosten werden in jedem Fall verrechnet, auch bei einer Veranstaltungsabsage durch den/die Veranstalter*innen. Wir empfehlen eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.

25. Stornierungsgebühren für von der Stiftung Landguet Ried organisierte Veranstaltungen
Bis zu 31 Tage vor der Veranstaltung CHF 20.– Bearbeitungsgebühr pro Teilnehmer*in für Veranstaltungen

30 – 22 Tage vor der Veranstaltung 15% der Veranstaltungs-/Anmeldegebühr
21 – 15 Tage vor der Veranstaltung 25% der Veranstaltungs-/Anmeldegebühr
14 – 7 Tage vor der Veranstaltung 50% der Veranstaltungs-/Anmeldegebühr
6 – 4 Tage vor der Veranstaltung 70% der Veranstaltungs-/Anmeldegebühr
3 – 0 Tage vor der Veranstaltung 100% der Veranstaltungs-/Anmeldegebühr

Für Übernachtungs- und Tagesgäste gelten die Stornierungsgebühren pro Veranstaltung / Person. Umbuchungen werden nach Aufwand verrechnet, max. CHF 50.– pro Veranstaltung/ Person. Wir empfehlen eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.

26. Schadenshaftung
Die Verantwortung für das körperliche, geistige und seelische Wohl der Teilnehmer*innen während ihres Aufenthaltes im Landguet Ried liegt bei der Veranstalter*in bzw. bei den Teilnehmer*innen selbst.

Die Stiftung Landguet Ried übernimmt keine Haftung für mitgebrachtes Material oder verlorene bzw. beschädigte Gegenstände.

Für verursachte Schäden und dadurch entstehende Kosten an Räumlichkeiten, Aussenanlagen, Inventar der Vermieterin oder gemietetem Material von Drittanbietern, haftet die Veranstalter*in vollständig, ohne dass ein Verschuldensnachweis erforderlich ist. Dies gilt auch für die Kosten für ausgelöste Fehlalarme der Brandmeldeanlage.

27. Schadensersatzanspruch
Kann aus irgendeinem Grund die Stiftung Landguet Ried den vertraglichen Vereinbarungen nicht nachkommen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird das Landguet Ried den geleisteten Garantiebetrag zurückerstatten. Weitere Haftungen für allfällige Schadensersatzansprüche von Auftraggeber*in und/oder Veranstalter*in entfallen.

28. Versicherungsschutz      
Der angemessene Versicherungsschutz für Haftung, Krankheit und Unfall sind Sache der Veranstalter*innen und Teilnehmer*innen. 

29. Reklamationen

Sollte es aufgrund von Unzufriedenheit zu Reklamationen oder finanziellen Rückforderungen kommen, bitten wir die Veranstalter*in oder die Gäste, sich umgehend an die Rezeption oder direkt an die zuständige Person des Seminarmanagements oder die Geschäftsleitung zu wenden. Ansprüche, die nach dem Verlassen des Zentrums erhoben werden, können nicht mehr geltend gemacht werden.

30. Gerichtsstand
Regionalgericht Bern Mittelland